{"id":943,"date":"2022-06-24T09:02:14","date_gmt":"2022-06-24T07:02:14","guid":{"rendered":"https:\/\/bitburger-anwaltskanzlei.de\/?page_id=943"},"modified":"2024-03-06T09:46:02","modified_gmt":"2024-03-06T08:46:02","slug":"aus-dem-verkehrsrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bitburger-anwaltskanzlei.de\/?page_id=943","title":{"rendered":"Aus dem Verkehrsrecht"},"content":{"rendered":"\n<p>Gerade in der Autofahrernation Deutschland gibt es viele Fragen zum Verkehrsrecht. Wir stellen Ihnen daher einige typische Problemfelder vor und versuchen einige der mit diesen im Zusammenhang oft gestellten Rechtsfragen zu beantworten.<\/p>\n\n\n<p><i class=\"icon-truck\" style=\"font-size:24px; color:black\"><\/i> <i class=\"icon-motorcycle\" style=\"font-size:24px; color:black\"><\/i> <i class=\"icon-bicycle\" style=\"font-size:24px; color:black\"><\/i> <i class=\"icon-bus\" style=\"font-size:24px; color:black\"><\/i> <i class=\"icon-cab\" style=\"font-size:24px; color:black\"><\/i><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" style=\"font-size:25px\"><strong>Typische Rechtsfragen im Zusammenhang mit Unf\u00e4llen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Rechtsfrage, welche sich so gut wie bei jedem Autounfall stellt, ist die Frage der Haftung. F\u00fcr den Autofahrer steht meist fest: Der andere war schuld! Schwierigkeiten bekommt man allerdings, wenn der andere Unfallbeteiligte genau Gegenteiliges behauptet und Zeugen nicht zu finden sind. H\u00e4ufig werden solche Haftungsf\u00e4lle \u00fcber einen sogenannten Beweis des erstens Anscheins oder \u00fcber die sogenannte Betriebsgefahr entschieden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>Beweis des ersten Anscheins: \u201eWenn\u00b4s hinten kracht, gibt\u00b4s vorne Geld\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Eventuell haben Sie die Volksweisheit \u201eWenn\u00b4s hinten kracht, gibt\u00b4s vorne Geld\u201c schon einmal geh\u00f6rt. Sie geh\u00f6rt wie etwa die Regel \u201eUnwissenheit sch\u00fctzt vor Strafe nicht\u201c zu den g\u00e4ngigen Weisheiten der Allgemeinheit, welche zwar stets einen wahren Kern haben, aber in einer derartigen Pauschalit\u00e4t nicht immer richtig sind.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p>Im Stra\u00dfenverkehr gilt tats\u00e4chlich ein sog. Anscheinsbeweis f\u00fcr das Verschulden eines Unfalls bei Auffahren auf ein anderes Fahrzeug. Dies resultiert daraus, dass es bei lebensnaher Betrachtung so gut wie immer das Verschulden des Auffahrenden ist, wenn sich ein Auffahrunfall ereignet. Meist hat er nicht den n\u00f6tigen Sicherheitsabstand eingehalten oder war unaufmerksam.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein solcher Beweis des ersten Anscheins kann allerdings durch einen bewiesenen und gegen ein Verschulden sprechenden Vortrag des Auffahrenden widerlegt werden. Hat der Auffahrende z.B. Zeugen daf\u00fcr, dass er von dem vorausfahrenden Fahrzeug bewusst ausgebremst wurde, so liegt das Verschulden &#8211; trotz des Anscheinsbeweises &#8211; selbstverst\u00e4ndlich bei dem anderen Fahrzeugf\u00fchrer.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>Betriebsgefahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>H\u00e4ufig gibt es allerdings Situationen, in welchen sich schlichtweg nicht aufkl\u00e4ren l\u00e4sst, wer die Schuld am Unfall tr\u00e4gt. Es steht Aussage gegen Aussage. In solchen F\u00e4llen wird h\u00e4ufig mit der sog. Betriebsgefahr argumentiert. Fand das Unfallereignis bsw. zwischen einem Fahrradfahrer und einem Autofahrer statt und l\u00e4sst sich ein \u00fcberwiegendes Verschulden nicht aufkl\u00e4ren, so ist bei der sp\u00e4ter durch den Richter nach gewonnener \u00dcberzeugung festzulegenden Haftungsquote (welche angibt zu wieviel Prozent die Unfallbeteiligten jeweils haften) u.a. die sog. Betriebsgefahr zu ber\u00fccksichtigen. Vereinfacht gesagt geht es bei dieser Betriebsgefahr darum, dass das Fahren mit einem Kfz wesentlich gef\u00e4hrlicher f\u00fcr die Allgemeinheit ist, als das Fahren mit einem Fahrrad. Deshalb ist der prozentuale Anteil der Haftung des Autofahrers in solchen Situationen oft h\u00f6her einzustufen, als derjenige des Fahrradfahrers. Ein Verschulden kann allerdings \u2013 und das sollte nach dem Vorstehenden viele Autofahrer wieder beruhigen \u2013 derart hoch sein, bzw. ein Verhalten derart fahrl\u00e4ssig sein, dass die Betriebsgefahr v\u00f6llig dahinter zur\u00fccksteht und auch der \u201eschw\u00e4chere\u201c Verkehrsteilnehmer voll f\u00fcr einen selbstverursachten Unfall haftet. Dies muss allerdings nat\u00fcrlich wiederum bewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>Ganz wichtig: Polizei rufen!<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Um Beweisschwierigkeiten von Anfang an zu vermeiden, sollten Sie bei Unf\u00e4llen immer darauf bestehen die Polizei zu rufen. Diese kann vor Ort sofort Personalien aufnehmen, Zeugen befragen, Beweise sichern und Unfallherg\u00e4nge oftmals durch hohe Erfahrungswerte sofort \u00fcberblicken und einordnen. Was sodann in der Polizeiakte landet, k\u00f6nnen Sie in einem m\u00f6glichen, sp\u00e4teren Gerichtsverfahren verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Beste was Ihnen in einer solchen Situation passieren kann, ist das der Unfallgegner gegen\u00fcber der Polizei ein volles Schuldeingest\u00e4ndnis abgibt, da dies bei einer Haftungsfrage sehr stark zu Ihren Gunsten sprechen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte sehen Sie auch nicht davon ab, die Polizei zu rufen, da Sie ein Bu\u00dfgeld f\u00fcrchten. Erst recht nicht, wenn Sie z.B. gegen ein parkendes Fahrzeug gefahren sind. Denn in einem solchen Fall nicht die Polizei zu rufen, sondern blo\u00df das ber\u00fchmte \u201eZettelchen\u201c mit Ihren Personalien an der Windschutzscheibe zu hinterlassen, kann unter Umst\u00e4nden ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht) nach sich ziehen. Ob n\u00e4mlich die Polizei Ihnen ein Bu\u00dfgeld wegen der durch den Unfall begangenen Ordnungswidrigkeit ausstellt, steht in deren Ermessen. Die meisten Beamten belassen es allerdings bei einer m\u00fcndlichen Verwarnung, da Sie sich rechtstreu verhalten haben. Sollte ein Beamter Ihnen dennoch ein Bu\u00dfgeld verh\u00e4ngen wollen, k\u00f6nnen Sie diese Rechtstreue als gutes Argument dagegen anbringen; vielleicht \u00e4ndert der Beamte doch seine Meinung, wenn Sie ihn \u00e4u\u00dferst freundlich darum bitten.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>Interessantes Beispiel aus der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Haftungsfrage<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Im Zusammenhang mit der Haftungsfrage bei Verkehrsunf\u00e4llen, m\u00f6chten wir Ihnen &#8211; in aller K\u00fcrze &#8211; noch ein Beispiel aus der aktuellen Rechtsprechung vorstellen:<\/p>\n\n\n\n<p>Das Oberlandesgericht Koblenz hatte in einem neueren Urteil vom 12.10.2020 (Az: 12 U 885\/19) \u00fcber einen besonders schwierigen Fall zu entscheiden. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fahrzeug befuhr mit sehr langsamer Geschwindigkeit eine Landstra\u00dfe, wodurch sich recht schnell eine kleine Kolonne hinter dem Fahrzeug bildete, welche aus einem weiteren Pkw und zwei Motor\u00e4dern bestand.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem das vorausfahrende Fahrzeug zun\u00e4chst aufgrund von Verbotszeichen und landschaftlichen Gegebenheiten nicht \u00fcberholt werden konnte, er\u00f6ffnete sich nach l\u00e4ngerer Zeit eine \u00dcberholm\u00f6glichkeit. Hierbei setzten zun\u00e4chst die Motorr\u00e4der zu einem \u00dcberholvorgang an. Sodann versuchte auch der Fahrer des zweiten Pkw den ersten, langsam fahrenden Pkw, zu \u00fcberholen, wobei es zu einer Kollision des \u00fcberholenden Pkw mit den \u00fcberholenden Motorr\u00e4dern kam.<\/p>\n\n\n\n<p>Die meisten w\u00fcrden in einem solchen Fall wohl dem Autofahrer die alleinige Schuld an dem Unfall zusprechen, da er offensichtlich keinen Schulterblick oder \u00e4hnliches ausge\u00fcbt und somit den Verkehr nicht ordnungsgem\u00e4\u00df beobachtet hat, um eine Gef\u00e4hrdung des r\u00fcckl\u00e4ufigen Verkehrs bei dem \u00dcberholvorgang auszuschlie\u00dfen. Doch dies sah das OLG Koblenz anders. Es wies den Motoradfahrern einen Verschuldensanteil von 2\/3 zu. Diese h\u00e4tten n\u00e4mlich &#8211; so das Gericht \u2013 die M\u00f6glichkeit in Erw\u00e4gung ziehen m\u00fcssen, dass auch der Autofahrer, w\u00fcrde sich ihm eine entsprechende M\u00f6glichkeit bieten, versuchen werde, den anderen Pkw zu \u00fcberholen. Dieses Ergebnis st\u00fctze das Gericht insbesondere auf die weite Strecke, welche beide Unfallbeteiligten hinter dem langsam fahrenden Pkw verbracht hatten. Dadurch habe eine unklare Verkehrslage vorgelegen, bei welcher ein \u00dcberholen unzul\u00e4ssig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass vermeintlich klare Haftungsf\u00e4lle oft doch anders entschieden werden, als die meisten Menschen es annehmen w\u00fcrden.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>Unfallsch\u00e4den \u201efiktiv\u201c berechnen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Eine weitere, h\u00e4ufig gestellte Frage ist die, ob man Unfallsch\u00e4den \u201efiktiv\u201c (dazu unten mehr) berechnen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch im Zusammenhang mit dieser Frage m\u00f6chten wir Ihnen ein bemerkenswertes Urteil des OLG M\u00fcnchen vom 17.12.2020 vorstellen (Az: 24 U 4397\/29):<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Urteil lag der Sachverhalt zugrunde, dass zwei Autofahrer aus einem vorausgehenden Urteil ihre bei einem Unfall entstandenen Sch\u00e4den jeweils zu H\u00e4lfte tragen mussten. Einer der Autofahrer lie\u00df seinen Schaden durch einen Gutachter sch\u00e4tzen und legte die dadurch ermittelten (fiktiven) Reparaturkosten der Abrechnung zwischen den Parteien zugrunde, lie\u00df aber sein Auto auch tats\u00e4chlich reparieren. Der andere Beteiligte wollte diese fiktiven Reparaturkosten nicht akzeptieren, da die tats\u00e4chliche Reparatur &#8211; seiner Ansicht nach &#8211; wesentlich g\u00fcnstiger gewesen sei. Er verlangte deshalb, Einsicht in die Rechnungen \u00fcber die tats\u00e4chlich erfolgte Reparatur nehmen zu d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor dem OLG M\u00fcnchen unterlag er jedoch mit diesen Forderungen, da das Gericht folgendes entschied:<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Gesch\u00e4digter habe grunds\u00e4tzlich <strong>die Wahl<\/strong>, ob er nach einer Besch\u00e4digung seines Pkw die tats\u00e4chlich angefallenen oder die ausweislich eines Sachverst\u00e4ndigengutachtens erforderlichen Reparaturkosten als Schadenersatz geltend macht. Bei letzterer handelt es sich um die sog. fiktive Schadensberechnung. Der Gesch\u00e4digte ist \u2013 so das Gericht weiter \u2013 bei einer solchen nicht verpflichtet, zu von ihm veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsma\u00dfnahmen konkret vorzutragen (also bsw. Rechnungen vorzulegen, welche die tats\u00e4chlichen Reparaturkosten zeigen).<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading alignfull\" style=\"font-size:25px\"><strong>Radarfallen und MPU<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Kommen wir nun zum sehr leidigen Thema der Radarfallen. F\u00e4hrt man heute durch St\u00e4dte wie Trier, so lauert fast in gef\u00fchlt jeder Allee die \u201eblitzende Gefahr\u201c einer Radarfalle. Aber wo darf \u00fcberhaupt \u201egeblitzt\u201c werden, was kann gegen die teuren Fotos unternommen werden und was hat es genau mit dieser MPU auf sich?<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>Wo darf \u201egeblitzt\u201c werden?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p>Es mag jetzt viele Leser erstaunen, aber tats\u00e4chlich \u201esind\u201c nach der Richtlinie \u00fcber die polizeiliche Geschwindigkeits\u00fcberwachung des Ministeriums des Inneren und f\u00fcr Sport aus dem Jahr 2003 Messstellen dort zu konzentrieren, wo sich h\u00e4ufig Unf\u00e4lle ereignen (Gefahrenstellen und besonders schutzw\u00fcrdige Bereiche). An der Wortwahl \u201esind\u201c zeigt sich eigentlich, dass diesbez\u00fcglich kein Ermessen der Beh\u00f6rde vorliegen d\u00fcrfte. Seit nun aber insbesondere in St\u00e4dten wie Trier auch die Ordnungsbeh\u00f6rden Geschwindigkeits\u00fcberwachungen durchf\u00fchren k\u00f6nnen \u2013 wodurch die Stadt zus\u00e4tzliches Geld einnimmt \u2013 wird der Begriff der Unfallgeneigtheit einer Verkehrsstelle bzw. eines besonders schutzw\u00fcrdigen Bereichs sehr weit ausgelegt. Ohne den Ordnungsbeh\u00f6rden irgendein Fehlverhalten unterstellen zu wollen, ist die Positionierung der Messger\u00e4te teilweise sehr fragw\u00fcrdig.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedenfalls regelt die oben bezeichnete Richtlinie insbesondere auch spezielle Abstandsregelungen eines Messger\u00e4tes zu dem Beginn und dem Ende des geschwindigkeitsbeschr\u00e4nkten Stra\u00dfenabschnitts. Der Abstand bis zur Messstelle \u201esoll\u201c im Regelfall mindestens 100 Meter betragen. Die Entfernung kann unterschritten werden:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Am Anfang einer Geschwindigkeitsbeschr\u00e4nkung bis auf 50 Meter, wenn die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt ist und die Messstelle nicht innerhalb des Bereiches der ersten Geschwindigkeitsstufe liegt.<\/li>\n\n\n\n<li>In angemessener Weise am Anfang einer Geschwindigkeitsbeschr\u00e4nkung, wenn es sich um eine Unfallh\u00e4ufungsstelle, -linie- oder \u2013gebiet oder einen besonderen Gefahrenpunkt (z.B. Kindergarten, Schule, Seniorenheim etc.) handelt.<\/li>\n\n\n\n<li>In angemessener Weise am Ende einer Geschwindigkeitsbeschr\u00e4nkung, wenn es sich um eine Unfallh\u00e4ufungsstelle, -linie- oder \u2013gebiet handelt und auf Grund der \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse sonst eine Messung nicht m\u00f6glich w\u00e4re.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Bei diesen Regelungen ist noch zu erl\u00e4utern, dass es sich um eine sog. \u201eSoll-Vorschrift\u201c handelt, im Juristendeutsch auch \u201eintendiertes Ermessen\u201c genannt. Grob \u00fcberschlagen hat eine Beh\u00f6rde in solchen F\u00e4llen zwar ein Ermessen, aber es ist auf ein bestimmtes Ergebnis beschr\u00e4nkt (intendiert) von welchem die Beh\u00f6rde nur abweichen darf, wenn besondere Umst\u00e4nde vorliegen.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>Was tun, wenn es einen \u201eerwischt\u201c hat?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p>Sie erhalten kurz nachdem Sie geblitzt wurden einen Bu\u00dfgeldbescheid. Gegen diesen k\u00f6nnen Sie mit einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie k\u00f6nnen hierbei Akteneinsicht bei der Beh\u00f6rde beantragen, um Ihren Einspruch zu begr\u00fcnden. In der Akte stehen h\u00e4ufig z.B. sog. Beschilderungspl\u00e4ne, welche zeigen, wo genau welche Verkehrsschilder standen.<\/p>\n\n\n\n<p>Was sich auch lohnen kann, ist es die Messung selbst in Frage zu stellen. Sie k\u00f6nnen einen eigenen Gutachter beauftragen um nachzuvollziehen, ob die Messung korrekt durchgef\u00fchrt wurde. Da Sie dies allerdings selbst zahlen m\u00fcssen, w\u00e4re es sinnvoll, eine m\u00f6gliche Kostendeckung zun\u00e4chst mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abzustimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Sie Unterst\u00fctzung bei all dem ben\u00f6tigen, oder eine solche Angelegenheit komplett an uns \u00fcbergeben wollen, so stehen wir Ihnen jederzeit zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein m\u00f6glicher Angriffspunkt ist es z.B., wenn Sie grade zum \u00dcberholen angesetzt haben oder ein anderes Fahrzeug neben Ihnen fuhr, wodurch ein falsches Messergebnis entstanden sein kann, da dieses in der Regel ein Geradeausfahren voraussetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Sehr brisant war in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des saarl\u00e4ndischen Verfassungsgerichtshofs vom 05.07.2019, welche wir Ihnen selbstverst\u00e4ndlich an dieser Stelle nicht verschweigen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dieser seien die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachtr\u00e4glichen Plausibilit\u00e4tskontrolle durch die Beh\u00f6rde zur Verf\u00fcgung zu stellen. Fehle es \u2013 wie in diesem Fall bei einer Messung mit dem Messger\u00e4t \u201eTraffistar 350S\u201c \u2013 an Rohmessdaten, so fehle es an einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren, wenn der Betroffene sich \u2013 selbst ohne n\u00e4here Begr\u00fcndung \u2013 gegen das Messergebnis wende und ein Fehlen von Rohmessdaten r\u00fcge.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch eine nachtr\u00e4gliche Befundpr\u00fcfung verm\u00f6ge das Fehlen der Rohmessdaten nicht auszugleichen, da durch eine solche lediglich festgestellt werde, ob das Ger\u00e4t zum Zeitpunkt der Messung funktionsf\u00e4hig gewesen sei und der Eichung und Konformit\u00e4tspr\u00fcfung gen\u00fcge.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Bu\u00dfgeldbescheid sei deshalb aufzuheben.<\/p>\n\n\n\n<p>Dass solche Rohmessdaten \u2013 soweit f\u00fcr die Verteidigung relevant \u2013 rauszugeben sind, hat inzwischen sogar das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 12.11.2020 \u2013 Az: 2 BvR 1616\/18 best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div><\/div>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>Was ist die MPU und was ist bei ihr zu beachten?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Sie mit zu viel Alkohol oder anderer Drogen im Blut beim Autofahren erwischt worden sein oder acht Punkte in Flensburg gesammelt haben, so wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, da Sie sich als \u201eungeeignet\u201c erwiesen haben, ein Kfz im Stra\u00dfenverkehr zu f\u00fchren. Damit Ihnen wieder eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann, m\u00fcssen Sie also beweisen, wieder \u00fcber die n\u00f6tige Eignung zu verf\u00fcgen. Hierzu dient die sog. Medizinisch \u2013 Psychologische Untersuchung (MPU), bei welcher Sie sowohl auf Ihre k\u00f6rperliche Eignung (Reaktionsgeschwindigkeit etc.) als auch auf ihre psychologische Eignung hin \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerade an der psychologischen Untersuchung scheitern hierbei viele. Sie sollten sich im Vorfeld auf diese Untersuchung am besten wie folgt vorbereiten:<\/p>\n\n\n\n<p>Sie sollten sich dar\u00fcber klarwerden, was Sie falsch gemacht haben und \u00fcben, Ihr Fehlverhalten in Worte zu fassen. Dies wird Ihnen unter anderen n\u00e4mlich im Laufe der Untersuchung abverlangt. Merkt der Sachverst\u00e4ndige, dass Sie es mit der Reue \u00fcber Ihr Fehlverhalten nicht ernst meinen oder versuchen Ihr Fehlverhalten klein zu reden, so f\u00fchrt dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Nichtbestehen der \u00dcberpr\u00fcfung. Am besten bleiben Sie also bei der Wahrheit.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu einer guten Vorbereitung auf eine MPU gibt es durch Organisationen wie die DEKRA und dem T\u00dcV auch Informationsveranstaltungen, welche Sie wahrnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die beste Ma\u00dfnahme aber bleibt es, einfach \u00fcberhaupt nicht zu fahren, wenn Sie etwas getrunken haben!<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\" style=\"font-size:25px\"><strong>Alkohol am Steuer, Grenzwerte<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Sollten Sie dennoch mit Alkohol am Steuer unterwegs gewesen sein, so ist es hilfreich zu wissen, ab welchen Promillegrenzen f\u00fcr Sie welche Strafen drohen. Wir wagen also insoweit einen kurzen Blick in das Straf-und Ordnungswidrigkeitenrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>Generell darf eine Fahrerlaubnis insbesondere bei Trunkenheitsfahrten entzogen werden, weil dieses Delikt schon f\u00fcr sich genommen nach dem Gesetz eine Ungeeignetheit zum F\u00fchren eines Kfz zeigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Trunkenheitsfahrt setzt dabei allerdings voraus, dass Sie durch den Genuss alkoholischer Getr\u00e4nke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage sind, Ihr Fahrzeug sicher zu f\u00fchren. Hierbei sind zwei Stadien zu unterscheiden: Die sog. relative und absolute Fahrunt\u00fcchtigkeit. Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille gilt beim Fahren eines Kfz eine unwiderlegliche Annahme der Fahrunt\u00fcchtigkeit. (absolute Fahrunt\u00fcchtigkeit)<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcbrigens kann \u2013 entgegen sich wacker haltender Ger\u00fcchte &#8211; auch das Radfahren eine Trunkenheitsfahrt darstellen und zum Entzug der Fahrerlaubnis f\u00fchren. Der Grenzwert f\u00fcr die absolute Fahrunt\u00fcchtigkeit liegt bei einer Fahrt mit dem Rad bei einer BAK von 1,6 Promille.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine relative Fahrunt\u00fcchtigkeit ist hingegen geben, wenn eine BAK unter den absoluten Grenzwerten vorliegt, Sie aber trotzdem Ausfallerscheinungen bei der Fahrt zeigten. Eine absolute \u201eUntergrenze\u201c f\u00fcr die BAK gibt es dabei zwar nicht, allerdings geht die Rechtsprechung \u2013 unter Anwendung des Grundsatzes \u201eim Zweifel f\u00fcr den Angeklagten\u201c \u2013 davon aus, dass bei einer BAK von unter 0,3 Promille eine alkoholbedingte Fahrunt\u00fcchtigkeit nicht in Betracht kommt.<\/p>\n\n\n\n<p>Daran zeigt sich, dass einem der F\u00fchrerschein also \u2013 entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens &#8211; auch bei einer BAK unter der bekannten 0,5 \u2013 Promille &#8211; Grenze entzogen werden kann, wenn man Ausfallerscheinungen gezeigt hat, deren Annahme leider wieder im Ermessen der Polizei liegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese 0,5 \u2013 Promille &#8211; Grenze ist nur f\u00fcr die Annahme einer Ordnungswidrigkeit entscheidend!<\/p>\n\n\n\n<p>Wir k\u00f6nnen daher nur unseren Rat wiederholen: Am sichersten ist es, \u00fcberhaupt nicht zu fahren, wenn man Alkohol getrunken hat, auch wenn es nur \u201eein oder zwei Gl\u00e4schen\u201c waren.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Sie sich dennoch einmal nicht sicher sein, ob Sie nicht ein Glas zu viel hatten und von der Polizei angehalten werden, so k\u00f6nnen Sie den Atemalkoholtest verweigern, wodurch Ihnen anschlie\u00dfend eine Blutprobe auf der Polizeiwache entnommen werden kann. Dieser m\u00f6glicherweise l\u00e4ngere Zeitraum bis zur Blutentnahme verschafft Ihrem K\u00f6rper Zeit, den Alkohol im Blut etwas abzubauen. Bei einer danach durch die Polizei vorzunehmenden R\u00fcckrechnung des Wertes auf den Zeitpunkt der Fahrt ist \u2013 erneut wegen des Grundsatzes \u201eim Zweifel f\u00fcr den Angeklagten\u201c \u2013 die f\u00fcr Sie g\u00fcnstigste Abbaurate zugrunde zu legen. Eventuell rutschen Sie dadurch grade so unter einen der genannten Grenzwerte.<\/p>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gerade in der Autofahrernation Deutschland gibt es viele Fragen zum Verkehrsrecht. 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